AGB NOVO-Organisationsmittel GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

Die vorliegenden Liefer- und Zahlungsbedingungen von Verträgen, die zwischen NOVO – im Folgenden „NOVO“ genannt – und dem Vertragspartner – im Folgenden „Kunde“ genannt – , sind Bestandteil aller Verträge, die NOVO mit dem Kunden schließt.

  1. Allgemeines

  1. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  1. Geltung der Bedingungen 

  1. gegenüber Verbrauchern
  2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von NOVO erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  3. zusätzlich zu 2 a. gegenüber Unternehmern
  4. Spätestens mit der Entgegennahme von Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen des Verbrauchers / Unternehmers werden, selbst bei Kenntnis, sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
  1. Angebot und Vertragsabschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich NOVO 30 Kalendertage gebunden.
  2. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird NOVO den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragstext wird von NOVO gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
  3. Technische Änderungen sowie produktionsbedingte und drucktechnische Änderungen / Abweichungen in Stückzahl, Form, Farbe und oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  4. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von NOVO. Lehnt NOVO nicht binnen von vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
  5. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von NOVO. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von NOVO zu vertreten ist, insbesondere für den Fall eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer von NOVO.
  6. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  7. Alle Vereinbarungen, die zwischen NOVO und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
  1. Preisstellung

  1. NOVO berechnet die Preise in EUR gemäß jeweils geltender Preisliste bzw. Sonderangebot. Die Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich Verpackung und der zum Rechnungszeitpunkt maßgeblichen Mehrwertsteuer.
  2. Kleinaufträge unter einem Warenwert von 50,00 € werden von NOVO per Nachnahme zugesandt.
  3. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
  4. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass etwa eingeräumte Vorzugskonditionen nur dann Gültigkeit behalten, wenn das vereinbarte Zahlungsziel eingehalten wird, andernfalls entfallen die genannten Vorzugskonditionen.
  5. Soweit nicht anders angegeben, hält sich NOVO an die in seinem Angebot angegebenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von NOVO genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  1. Zahlungen

  1. Rechnungen von NOVO sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
  2. NOVO ist berechtigt, trotz anderslautenden Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist NOVO berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn NOVO über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  4. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszins zu verzinsen.
  5. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basissatz als pauschalen Schadensersatz zu verzinsen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Unternehmer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch NOVO ist zulässig.
  6. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftigt festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  7. Der Unternehmer ist über Ziff. 5 f. hinaus zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
  1. Versand u. Gefahrübergang

  1. Der Versand erfolgt für Rechnung des Kunden und zwar auf dem günstigsten Wege, sofern keine abweichenden Wünsche des Kunden vorliegen.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Kunden über.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  1. Gewährleistung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, leistet NOVO für Mängel der Ware nach Wahl von NOVO Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. NOVO ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen NOVO offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Verbraucher müssen NOVO innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei NOVO. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von NOVO. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  7. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn NOVO die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
  8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde von NOVO den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 7 d.).
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch NOVO nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  1. Rücksendungen

  1. Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von NOVO zulässig. Schadhafte Teile, ausgenommen derer, die unter die Gewährleistungspflicht von NOVO fallen, sind protofrei an das Werk der NOVO zurückzusenden.
  2. Grundsätzlich trägt NOVO die Kosten der Übersendung anerkannte mangelhafter Ware und die Kosten der anschließenden Rücksendung an den Kunden, wobei sich NOVO vorbehält, die Ware abzuholen oder an sich verschicken zu lassen. Eigenmächtige Versendung – d.h. ohne vorangegangene schriftliche Zustimmung von NOVO – geht zu Lasten des Kunden.
  1. Haftungsbeschränkungen

  1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NOVO für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden.
  3. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter von NOVO oder deren Erfüllungsgehilfen.
  4. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von NOVO garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
  5. Gegenüber Unternehmen haftet NOVO bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von NOVO zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  7. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn NOVO grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von NOVO zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  1. Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich NOVO das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Bei Verträgen mit Unternehmen behält sich NOVO das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, Novo einen Zugang Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, damit NOVO ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, NOVO die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  5. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde NOVO unverzüglich anzuzeigen.
  6. NOVO ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 10 lit. b) und c) dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszugeben.
  7. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt NOVO bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen. NOVO nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. NOVO behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  8. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für NOVO. Erfolgt eine Verarbeitung mit NOVO nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt NOVO an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von NOVO gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht NOVO gehörenden Gegenständen vermischt wird.
  1. Mehr- und Minderlieferungen

  1. Bei Sonderanfertigungen bzw. Drucksachen ist NOVO – bedingt durch unterschiedlich aufeinander folgende Produktionsschritte – zu branchentypischen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % berechtigt. Dem Kunden wird die von NOVO tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt.
  2. Die in Ziff. 11 lit. a. dieser Bestimmungen aufgeführte tolerierbare Abweichung (Mehr- bzw. Minderlieferung um bis zu max. 10 %) gilt als vertraglich vereinbart und stellt keinen Mangel dar. Gewährleistungsansprüche bzw. Rücktrittsrechte resultieren hieraus nicht.
  1. Eigentumsrückübertragung gelagerter Ware

Sofern zwischen NOVO und dem Kunden die Vereinbarung getroffen wurde, dass an den Kunden veräußerte und übertragene Ware bei NOVO auf Abruf zur weiteren Verarbeitung gelagert werden soll, endet die Lagervereinbarung spätestens ein Jahr nach dem letzten Warenabruf. Sollte danach der Kunde trotz vergeblich erfolgter schriftlicher Aufforderung die gelagerte Ware nicht abholen, fällt das Eigentum an der bis dahin noch nicht abgerufene Ware an die NOVO, ohne dass es einer gesonderten Einigung bedarf. Der Kunde hat NOVO über die jeweils zustellungsfähige Anschrift informiert zu halten. Zustellungshindernisse hieraus gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Kaufpreisanpassung

NOVO behält sich das Recht vor, den Verkaufspreis zu erhöhen, wenn sich die mit der Herstellung und Lieferung der Produkte verbundenen Kosten ändern (d.h. wenn sich die Kosten vom Zeitpunkt des Angebots bis zur Lieferung der Produkte erhöhen).

Eine solche Erhöhung wird dem Käufer ordnungsgemäß mitgeteilt.

Der Käufer kann den Kaufvertrag innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Bekanntgabe kündigen; andernfalls wird der Kaufpreis nach Ablauf dieser Frist geändert. 

  1. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der NOVO. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollen einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich der Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist hiermit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Bestimmung ersetz werden, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht.

Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die an uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückbezahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die Kosten der unmittelbaren Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht gilt nicht bei folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgelblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

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